Sie sind im Kanton St. Gallen wohnhaft:

  1. Nach erfolgter Auftragsbestätigung von Ihnen wird Ihr Auftrag bei uns aufgenommen und erfasst.
  2. Falls der Anhänger nicht an Lager wäre, wird er von uns bestellt und Ihnen die Lieferfrist mitgeteilt. (Die Lieferfrist ist immer unverbindlich!)
  3. Sobald wir den Anhänger abholbereit gestellt haben, werden wir den Anhänger für Sie beim Strassenverkehrsamt St. Gallen einlösen, das Nummernschild montieren und den Fahrzeugausweis zu Ihren Unterlagen mit der Bedienungsanleitung hinterlegen, welche Sie bei Abholung mitnehmen können.
    Bei einem Eintausch brauchen wir vorab den Fahrzeugausweis vom Eintausch-Anhänger für die Umschreibung!
    Bei einem Wechselschild brauchen wir vorab die Nummer vom Kennzeichen.
  4. Jeder Anhänger muss bei Abholung bezahlt sein/werden, entweder im Voraus per Rechnung oder Bar / mit EC-Karte bei Abholung.

Sie sind nicht im Kanton St. Gallen wohnhaft:

  1. Nach erfolgter Auftragsbestätigung von Ihnen wird Ihr Auftrag bei uns aufgenommen und erfasst.
  2. Falls der Anhänger nicht an Lager wäre, wird er von uns bestellt und Ihnen die Lieferfrist mitgeteilt. (Die Lieferfrist ist immer unverbindlich!)
  3. Sobald wir den Anhänger abholbereit gestellt haben, senden wir Ihnen das 13.20A-Formular zu.
  4. Mit dem Einlöseformular 13.20A können Sie zu Ihrem Strassenverkehrsamt fahren und können (ohne Voranmeldung) den Anhänger auf Ihren Namen einlösen. Sie kriegen dann gleich das Nummernschild und den neuen Fahrzeugausweis ausgehändigt.
    Ein Versicherungsnachweis ist für die Einlösung nicht nötig da ein Anhänger immer über die Haftpflichtversicherung vom Zugfahrzeug versichert ist. Eine Zusatzversicherung (z.B. gegen Diebstahl, Vandalismus etc.) ist freiwillig und kann auch nachträglich abgeschlossen werden.
    Bei einem Eintausch muss die Umschreibung des Nummernschilds vom alten auf den neuen Anhänger am selben Tag wie die Abholung erfolgen, da der alte Anhänger noch am selben Tag bis 23:59 Uhr immatrikuliert ist. Danach ist die Überführung vom alten Anhänger mit dem selben Nummernschild gesetzeswidrig!
  5. Jeder Anhänger muss bei Abholung bezahlt sein/werden, entweder im Voraus per Rechnung oder Bar / mit EC-Karte bei Abholung.